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Sven Korzilius: „Asoziale“ und „Parasiten“ im Recht der SBZ/DDR. Randgruppen im Sozialismus zwischen Repression und Ausgrenzung, Weimar u.a. (Böhlau) 2004 (=Arbeiten zur Geschichte des Rechts in der DDR, Bd. 4), IX und 743 S., 105,50 EUR, ISBN 978-3412066048.

Seit dem 19. Jahrhundert wurden Formen von Kleindelinquenz (wie Bettelei, Prostitution, Verletzungen der Arbeitsdisziplin) als asoziales Verhalten diskutiert und mit Strafe bedroht. Unter Beibehaltung des Sprachgebrauchs war im Recht der DDR die Definition und Behandlung des Asozialen durch eine in der protestantischen Arbeitsethik wurzelnde Mentalität geprägt. Dabei kam es weder zu einer starken Ideologisierung noch zu einer Sowjetisierung dieses Bereichs des Strafrechts. Maßgeblich waren vielmehr allgemeinere Aspekte totalitärer Herrschaftsstrukturen wie Gemeinsamkeiten der kommunistischen Planwirtschaft mit dem nationalsozialistischen Wirtschaftssystem. Hinzu kam die zuweilen kampagnenartige Ausweitung des Verfolgungseifers. Den enormen Anstieg der Verurteiltenzahlen unter Honecker erklärt der Verfasser durch den zunehmenden Spaltungsprozess einer Gesellschaft, in der das Strafrecht zum Mittel der Distinktion und Ausgrenzung wurde. Diese Entwicklung führte zur Bildung einer sich vor allem aus den Unterschichten rekrutierenden Randgruppe der Asozialen.

Die Arbeit entstand im Rahmen des von der Volkswagen-Stiftung geförderten Projektes „Besserung – Abschreckung – Unschädlichmachung. Justizielle Verbrechensbekämpfung im modernen Sozialstaat“.


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